Lastannahme

Die von außen auf ein Bauwerk oder auf Bauteile einwirkenden Kräfte und Zwängungen nennt man Einwirkungen. Um die Standsicherheit und die Gebrauchsfähigkeit des Tragwerks berechnen zu können, trifft man Lastannahmen über die zu erwartenden Einwirkungen.

Hierbei unterscheidet man in ständig wirkende Eigenlasten und nicht ständig wirkende Nutz- und Sonderlasten, die man in verschiedenen Lastfällen zusammenstellt. Der jeweils ungünstigste Lastfall ergibt die Bemessungsgrundlage für das Bauwerk oder Bauteil.

Um das Tragwerk eines Bauwerks wirtschaftlich vertretbar zu bemessen, wägt man zwischen verschiedenen Kombinationen von Haupt-, Zusatz- und Sonderlasten und den Wahrscheinlichkeiten ihres Auftretens ab. Hierbei spielt auch das Schadensrisiko eine Rolle.

Je nach betrachtetem Bauwerk, ob Reihenhaus, Hochhaus, Brücke, Talsperre oder Sportstadion, sind unterschiedliche Lastfälle zu berücksichtigen.

Auflasten wirken vertikal durch ihr Gewicht auf eine Tragstruktur, wie beispielsweise das Substrat eines Gründachs. Veränderliche Auflasten sind Nutz- und Schneelast.


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